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Forum Männer und Väter BW

Männerpolitische Aspekte zum Thema Gewaltschutz

Franzjörg Krieg Väteraufbruch e.V.

Kaum ein anderes Thema macht die ideologische Überfrachtung des politisch organisierten Geschlechterverhältnisses in Deutschland so deutlich wie das Thema Gewaltschutz.

Für die Besonderheit der Situation in Deutschland sind zunächst als Belege vier Fakten aufzuführen:

 |  Männergewaltschutz

Am 01.01.2002 trat das Gewaltschutzgesetz in Kraft, das insgesamt geschlechtsneutral formuliert ist. Damit gibt es inzwischen 20 Jahre Erfahrung mit diesem Gesetz – eigentlich perfekt, um eine um-fassende Evaluation zur Gesetzespraxis unter Einbeziehung aller relevanten gesellschaftlichen Gruppierungen in Auftrag zu geben.

Am 20.06.2001 kam es zu einer Anhörung zur geplanten Gesetzesinitiative vor den Bundestagsausschüssen. Prof. Michael Bock hatte hierzu ein Gutachten erstellt. Wesentliche Aussagen mehrerer Fachpersonen waren sinngemäß: „Das Gesetz ist eine Einladung zum gefälligen Missbrauch“ und „Dieses Gesetz ist in dieser Form nicht verfassungskonform und kann so nicht verabschiedet werden“.

Die Frage ist, warum es trotzdem verabschiedet wurde, oder, ob es gerade deshalb verabschiedet wurde?Nach der nicht repräsentativen Pilotstudie „Gewalt gegen Männer in Deutschland“ aus dem Jahr 2004 im Auftrag des Bundesfamilienministeriums hatten von den befragten Männern innerhalb heterosexueller Partnerschaften ein Viertel (26 Prozent) körperliche Gewalt in irgendeiner Form erfahren. Weil damit bestätigt wurde, dass Männer im selben Umfang wie Frauen von heterosexueller Partnergewalt betroffen sind, wurde auf eine repräsentative Studie verzichtet. Damit sollte das Mantra vom alleinigen Opferstatuts von Frauen aufrecht erhalten bleiben.Weil dieses Mantra die gesamte Gesellschaftspolitik dominiert, ist es nicht verwunderlich, dass es bundesweit rund 400 autonome Frauenhäuser gibt, aber kein einziges autonomes Männerhaus. „Autonom“ bedeutet in diesem Fall, dass im Kontext Frauenhaus die Aussage einer Frau als Wahrheitsbeweis gewertet wird und reflexartig der von der Frau bezeichnete Mann ohne jede Verifizierung als Täter behandelt wird. Gerade im Kontext Trennung und Scheidung bedeutet dies meist den zeitweisen bis dauerhaften Verlust des Kindes/der Kinder. Damit ist die Unschuldsvermutung aufgehoben.

Es gibt kein einziges Männerhaus mit derselben „Autonomie“.

Es gibt einen „Keine-Gewalt-gegen-Frauen-Tag“ aber keinen „Keine-Gewalt-gegen-Männer-Tag“. Und das auch nicht, nachdem in Srebrenica über 8000 Männer und Jungs im Rahmen eines kriegerischen Konfliktes als reine Zivilisten ermordet wurden.

Diese vier Belege mögen genügen, um das besondere Verhältnis der deutschen Politik zum Thema Gewalt zu beschreiben.

Nach wie vor gilt: Mannsein bedeutet Täterschaft, Frausein bedeutet Opferstatus. Für die gleichberechtigte Teilhabe von Männern in der Gesellschaft einzutreten, müsste also bedeuten, die durch die vier obigen Belege dargestellte Disbalance auszugleichen.

Gewaltschutz

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